ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt ebenso für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

Die von CAM4SOLID angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen der CAM4SOLID GmbH bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch die CAM4SOLID GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden.

3. Preis

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungslegung sofort, innerhalb von 10 Tagen, ohne jeden Abzug zu leisten. Die CAM4SOLID GmbH darf vom Kunden den voraussichtlichen Rechnungsbetrag oder einen niedrigeren, von der CAM4SOLID GmbH festgelegten Betrag im Voraus verlangen Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Forderung auf dem Geschäftskonto der CAM4SOLID GmbH gutgeschrieben ist. Für die rechtzeitige Überweisung hat der Käufer zu sorgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Wenn bei einer Teilzahlungsvereinbarung der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug kommt, wird die gesamte Restschuld einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen sofort fällig. Die CAM4SOLID GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug für Zahlungserinnerungen / Mahnungen 40,- € je Mahnung in Rechnung zu stellen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die CAM4SOLID GmbH auf den Käufer über. Die CAM4SOLID GmbH versichert die Ware jedoch auf eigene Kosten gegen etwaige Transportschäden.

6. Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und der CAM4SOLID GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses der CAM4SOLID GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. Die CAM4SOLID GmbH ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und der CAM4SOLID GmbH getroffen ist. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, sowie um den Zeitraum, in dem der CAM4SOLID GmbH durch nicht von ihr zu vertretende Umstände – beispielsweise durch höhere Gewalt – an der Lieferung oder Leistungserbringung gehindert ist; eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrunds ist der CAM4SOLID GmbH zu gewähren. Darüber hinaus gelten Fristen auch um den Zeitraum als verlängert, in dem der Kunde einer erforderlichen Mitwirkungsleistung nicht nachkommt und die CAM4SOLID GmbH hierdurch die Lieferung oder Leistungserbringung unangemessen erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.  Die CAM4SOLID GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend.

7. Abnahme

Die Abnahme der Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich, wenn zu diesem Zweck von der CAM4SOLID GmbH entwickelte Diagnostik- und Testprogramme bzw. -verfahren keinen Fehler an den Produkten feststellen. Soweit die CAM4SOLID GmbH die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von der CAM4SOLID GmbH durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt die CAM4SOLID GmbH dem Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten führt die CAM4SOLID GmbH die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle jeweils im eigenen Hause durch: hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

8. Software

An der CAM4SOLID-Software (Postprozessoren), Fremdsoftware (Software, die von einem von der CAM4SOLID GmbH unabhängigen Softwarelieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der CAM4SOLID GmbH bzw. dem Softwarelieferanten). Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die CAM4SOLID GmbH Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Satz 1 & 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.

9. Schulung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Schulung bei der CAM4SOLID GmbH muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Allgemeinen Schulungsbedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der/Die Teilnehmer/in muss die Schulung ab Bestellung innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen, sofern keine abweichenden Fristen bei Beauftragung vereinbart wurden. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Vorliegen einer verbindlichen Buchung für alle bestellten Schulungen, Schulungspakete und -kontingente. Rechnungen sind bis spätestens eine Woche vor Beginn der ersten Schulung in vollem Umfang zu bezahlen. Nur bezahlte Schulungen berechtigen zur Teilnahme. Diese ist unabhängig von den Leistungen Dritter und spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. In den Gebühren sind die Kosten für die Lehrmittel, Kosten für Tagungsgetränke und für das Mittagessen enthalten, sofern es sich um eine Schulung handelt, die in einem Schulungsraum der CAM4SOLID GmbH stattfindet.
Schulungen können nur mit mindestens 3 Teilnehmern stattfinden. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder im Fall höherer Gewalt (z. B. Krankheit des Trainers) ist die CAM4SOLID GmbH berechtigt, Schulungen gegen umgehende Rückerstattung bereits erhaltener Teilnahmegebühren abzusagen oder die Schulung auf einen anderen Termin zu verschieben. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen
Tritt der Teilnehmer, unabhängig aus welchem Grund, von der Anmeldung zurück, werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50% der vollen Gebühr
  • bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 100% der vollen Gebühr

Teilnehmer, die zu den Schulungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht oder entsprechend der aufgeführten Staffelung zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich an die CAM4SOLID GmbH zu richten. Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden.

10. Software-Wartung

Zur regelmäßigen Wartung der durch die CAM4SOLID GmbH verkauften Software-Produkte kann zwischen der CAM4SOLID GmbH und dem Kunden ein separater Software-Wartungsvertrag gemäß den folgenden Bestimmungen abgeschlossen werden.

10.1. Serviceleistungen

Die CAM4SOLID GmbH erbringt die Serviceleistung selbst oder durch Vertragspartner. Um eine durchgängig hohe Service-Qualität zu gewährleisten, verpflichtet sich die CAM4SOLID GmbH bei der Wahl von Vertragspartnern zu größtmöglicher Sorgfalt.
Im Rahmen des Software-Service werden folgende Leistungen erbracht:

10.1.1. Neue Software-Versionen

Überlassung der neu freigegebenen Software-Versionen des jeweiligen Herstellers zum Gebrauch gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Die Bereitstellung der Software-Aktualisierungen erfolgt über das Internet, oder auf Wunsch des Kunden in Form eines Datenträgers.

10.1.2. Hotline-Support

Hilfestellung bzw. Beratung bei:

  • Fragen zu Funktionen
  • Probleme bei der Installation
  • Lizenzierungsprobleme
  • Allgemeine Funktionsstörungen der Software oder Postprozessoren

Diese Leistung kann auf 30 Minuten pro Arbeitstag oder 5 Std pro Monat begrenzt werden.

10.1.3. Servicezeiten für den Hotline-Support

Montag bis Donnerstag: 8 – 17 Uhr und Freitag: 8 – 15 Uhr,
telefonisch unter 09123 80 888 88 oder per Mail: support@cam4solid.de

10.1.4. Reaktionszeiten

Antwort per E-Mail oder bei Bedarf telefonischer Rückruf innerhalb von spätestens vier Stunden nach Eingang der Supportanfrage des Kunden.
Die Reaktionszeit beginnt nach Eingang einer korrekten und umfassenden Störungsmeldung bei der CAM4SOLID GmbH. Die Reaktionszeit wird außerhalb der oben genannten Servicezeiten ausgesetzt.

10.2. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde hat die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine Leistungserbringung durch die CAM4SOLID GmbH zu schaffen und wirkt dabei im erforderlichen Umfang mit. Dies bedeutet u.a. folgendes:

  • Der Kunde stellt sicher, dass für die zu wartenden Software-Produkte eine gültige Software-Lizenz und ein gültiger Wartungsvertrag vorhanden sind.
  • Der Kunde sichert seine Daten vor jedem Software-Service so, dass sie jederzeit wieder vollumfänglich reproduziert werden können. Die CAM4SOLID GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund des Fehlens aktueller Sicherheitskopien entstehen.
  • Der Kunde benennt einen qualifizierten Mitarbeiter mit Stellvertreter, der als Systemverantwortlicher bevollmächtigt ist, den Service an Vertragsprodukten betreffende Erklärungen gegenüber der CAM4SOLID GmbH zu machen bzw. solche der CAM4SOLID GmbH entgegenzunehmen.
  • Alle Haupt- und Update-Versionen werden vom Benutzer eigenverantwortlich installiert. Dies betrifft auch die Bereitstellung der erforderlich Hardware- und Systemumgebung. Installationen und Consultingleistungen können bei der CAM4SOLID GmbH in Auftrag gegeben werden.

Ein abgeschlossener Software-Wartungsvertrag deckt nicht alle möglichen Serviceleistungen ab. Insbesondere sind kundenspezifische Software-Entwicklungen, Beratungen, Schulungen für Anwender und Updates, Arbeiten an der IT-Infrastruktur, Software-Installationen ausgeschlossen. Auch die Wiederherstellung verlorener Daten, unabhängig von der Ursache des Datenverlusts, ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Ebenso sind die Datensicherung und die Bearbeitung von Anfragen, die durch externe Einflüsse, falsche Systemvoraussetzungen, unsachgemäße Installation oder Vandalismus verursacht wurden, ausgeschlossen.

10.3. Abrechnung

  • Die Wartungs-Gebühren in den Auftragsbestätigungen der CAM4SOLID GmbH bestimmt. Die Vereinbarung beginnt spätestens mit dem nächsten Monatsersten, der auf die Bestellung der Wartung folgt.
  • Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Fakturierung für jeden Wartungs-Vertrag für ein Vertragsjahr im Voraus.
  • Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto. Um den Lizenzschutz und die Wartungsbereitschaft nicht zu gefährden, hat der Zahlungseingang bis zum Ende der Zahlungsfrist zu erfolgen. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, wird der Hotline-Support ausgesetzt.
  • Änderungen der Service-Gebühren sind nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 12/24/36 Monaten mit einer An-kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats jederzeit möglich. Die Ankündigung erfolgt schriftlich. Beträgt die Erhöhung der Servicegebühren mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung die Wartung des betroffenen Vertragsproduktes zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.

10.4. Vertragsdauer und Kündigung

  • Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien die Wartung einzelner Software-Lizenzen eines Wartungsvertrages zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen.
  • In folgenden Fällen ist eine außerordentliche, schriftliche Kündigung zum Monatsende ohne Beachtung der obgenannten Kündigungsfristen möglich:

• Bei gravierendem Verstoß des Kunden gegen die aufgrund dieser Vertragsbedingungen ihm obliegenden wesentlichen Verpflichtungen, insbesondere bei Zahlungsverzug.

• Bei Einstellung der Weiterentwicklung eines Vertragsproduktes.

11. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen die CAM4SOLID GmbH sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die CAM4SOLID GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die CAM4SOLID GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die CAM4SOLID GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte, bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. Für die Geltendmachung besteht eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, ab Kenntnis vom Schaden und Schadensverursacher.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Die CAM4SOLID GmbH wird dem Käufer bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs eines CAM4SOLID-Produktes von (Schadensersatz-) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. Die CAM4SOLID GmbH wird dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird die CAM4SOLID GmbH nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an die CAM4SOLID GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich eines das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten. Die vorgenannten Verpflichtungen der CAM4SOLID GmbH bestehen nur, falls der Käufer unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, der CAM4SOLID GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von der CAM4SOLID GmbH geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in CAM4SOLID-Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von der CAM4SOLID GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

13. Gewährleistung

Die CAM4SOLID GmbH gewährleistet, dass die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die CAM4SOLID GmbH verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen. Die CAM4SOLID GmbH gewährleistet, dass die Software mit den von der CAM4SOLID GmbH in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Softwarefunktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. Bei Sachmängeln kann die CAM4SOLID GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der CAM4SOLID GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die CAM4SOLID GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden; wegen eines Mangels sind zumindest 3 Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die CAM4SOLID GmbH gewährleistet nicht, dass die Nutzung von Software ununterbrochen oder fehlerfrei möglich sein wird oder dass sämtliche Fehler auch behoben werden können.
Die Verjährungsfrist bei Sachmängeln beträgt für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung 1 Jahr ab Lieferung der Software, bei sonstigen Ansprüchen aus Sachmängeln 1 Jahr ab Gefahrübergang.

14. Sonstiges

Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der CAM4SOLID GmbH übertragen. Gegen Ansprüche der CAM4SOLID GmbH kann er nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Erfüllungsort ist Werdau. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Zwickau, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.